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Du findest auch hier unsere Seite mit Infos zur Stammesversammlung.

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Entscheidungsbaum für Bilder/Fotos/Videos

Welche Bilder darf ich verwenden?

Dabei musst du dich an einige rechtliche Grundlagen halten. Diese haben wir in dem folgenden Ablaufschema dargestellt:

Entscheidungsbaum für Bildnutzung.

  • Habt keine Sorge, etwas falsch zu machen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten war innerhalb der DPSG schon vor den Neuregelungen die das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) und die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich bringt, auf einem guten Stand. Geht grundsätzlich „sparsam“ mit Daten und Informationen eurer Mitglieder um.
  • Auf einer Veranstaltung müsst ihr immer wissen, wo sich eure Teilnehmenden aufhalten. Gleiches gilt für Daten, die ihr erhoben habt. Lasst Teilnehmerlisten etc. nicht offen rumliegen und vernichtet nach der Veranstaltung alles, was nicht mehr gebraucht wird.
  • Informiert alle Personen vor Ort, die mit personenbezogenen Daten umgehen müssen, über dieses Vorgehen.
  • Ihr braucht vor der Veröffentlichung von Fotos immer das Einverständnis der fotografierten/gefilmten Person(en).
  • Gebt den Leuten immer eine „opt-in“-Möglichkeit. Das heißt, lasst sie aktiv für eine Veröffentlichung stimmen. Es ist nicht OK, wenn sie aktiv widersprechen müssen oder ein Haken schon vorher gesetzt ist, den man dann selbst rausnehmen oder durchstreichen muss.
  • Nutzt für die Einwilligung die Vorlage das Dokument: „Vorlage_Einwilligung_Foto_Video“. Dort werden automatisch auch die jüngeren Grüpplinge nach ihrem Einverständnis gefragt. Das ist fair.
  • Wählt die Fotos, die veröffentlicht werden, sorgfältig. Niemand möchte schlechte Fotos von sich im Internet finden.
  • Es gibt eine Ausnahme: Keine Einwilligung braucht man immer dann, wenn man sich auf das Medienprivileg beruft. Das ist möglich, wenn das Bild mit einem Beitrag zusammen veröffentlicht wird, der „journalistisch-redaktionell“ ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu in seiner sogenannten Spickmich-Entscheidung vom 23. Juni 2009 (VI ZR 196/08) ausgeführt, dass von einer journalistisch-redaktionellen Gestaltung erst ausgegangen werden kann, „wenn die meinungsbildende Wirkung für die Allgemeinheit prägender Bestandteil des Angebots und nicht nur schmückendes Beiwerk ist“. Das bedeutet, dass ein Schnappschussartiges Bild zusammen mit einem Text veröffentlicht wird, in dem über die Veranstaltung berichtet wird. Der Bericht muss öffentlich zugänglich sein (z. B: über die Homepage) und darf nicht zensiert werden. Das Medienprivileg gilt nicht für Bilderstrecken / Fotoalben im Internet! Es ist jedoch sinnvoll, wenn ihr die abgebildeten und beteiligten Personen vorher fragt, ob sie damit einverstanden sind. Das würdet ihr schließlich auch erwarten, wenn es um ein Foto von euch selbst ginge.
  • Der Entscheidungsbaum kann euch helfen, herauszufinden, ob und wie ihr Fotos und Bilder verwendet dürft (z.B. auch aus dem Internet) ohne Rechte zu verletzen

E-Learning-Angebote

Die erste E-Learning-Einheit über digitale Lebenswelt(-en) von Kindern und Jugendlichen könnt ihr als Video oder als aufgezeichnete Powerpoint-Präsentation mit Audiokommentar öffnen. Beim Video im mp4-Format sind ein paar interaktive Buttons deaktiviert, die jedoch nicht von grundlegender Bedeutung sind.


Videos

NaMi-Video-Tutorial-Reihe

Hier findet ihr sechs kurze Video-Tutorials, die euch bei der Arbeit mit unserer Mitgliederverwaltung (NaMi) unterstützen.

CO2-Ampel-Tutorial

Hier findet ihr ein Tutorial, in welchem unser Wölflingsreferent Mäh und Dani zeigen, wie ihr den Bausatz für die CO2-Ampel löten könnt. Den Bausatz dazu könnt ihr euch im Büro für phänomenale 40€ bestellen:)

Stop-Motion-Tutorial

Hier findet ihr ein zweiminütiges Tutorial für die App Stop Motion Studio, die ihr kostenlos im Play (Apple) Store herunterladen könnt. Damit könnt ihr mit einem Smartphone ohne großen Aufwand tolle Stop-Motion-Filme drehen. Bitte macht Kinder und Jugendliche darauf aufmerksam, dass es darin In-App-Käufe gibt.

Erklärvideos


Freistellung für die Jugendarbeit:

seit dem 1. April 2017 gibt es in Bayern ein neues Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern. Mit folgendem Antrag könnt ihr die Freistellung im Büro beantragen. Vorstände können den Antrag auch selbst stellen, dafür findet ihr die Muster-Vorlage für Vorstände.



Jugendarbeit in Pandemiezeiten

Muster, Vorlagen und Handlungsempfehlungen