Die Stammesversammlung

In diesem Video zeigen wir euch, wie eine Stammesversammlung funktioniert, und wie ihr diese abhalten könnt. Wir klären die Fragen:

  • Was sind die Aufgaben der Stammesversammlung?
  • Was man auf einer Stammesversammlung sonst noch machen kann.
  • Wer hat eine Stimme?
  • Wer hast eine beratende Stimme?
  • Warum müssen Gäste beim Kassenbericht raus gehen?
  • Wie wird man Stimmberechtigt?
  • Wer wird gewählt?
  • Und wie laufen Wahlen ab?
  • Über was wird abgestimmt?
  • Was ist der Unterschied zwischen Wahlen und Abstimmungen?

Die Satzung

Hier kannst du die Satzung für die Stammesebene von der dpsg Seite herunter laden. In dieser findest du die aktuellen Aufgaben und die Struktur des Stammes.

Sollte der Link nicht funktionieren, suche in deiner Suchmaschine nach: “Satzung DPSG Stammesebene”.


Dokumente für die Stammesversammlung


Digitale Stammesversammlungen

Laut unserer Satzung muss eine Stammesversammlung einmal jährlich stattfinden. Diese Regelung ist wichtig, um die Mitbestimmung und Demokratie in eurem Stamm zu gewährleisten.

Außerdem wäre es natürlich auch für die Vorstände wichtig und schön, entlastet zu werden. Dazu gehört im Vorhinein auch, dass die Kasse geprüft und ein Kassenbericht erstellt wird. Eine Vorlage für den Kassenbericht findet ihr hier

Digitale Versammlungen sind bis 31.12.2021 gesetzes- und satzungskonform, auch wenn die Möglichkeit einer digitalen Versammlung in der Satzung nicht erwähnt wird.​
Das heißt, eine Versammlung mit mindestens dem Bericht und der Entlastung des Vorstands hat stattzufinden. „Insbesondere bei Stämmen ist zu beachten, dass alle Stammesmitglieder an der Stammesversammlung prinzipiell teilnehmen dürfen, aber nicht müssen. […]“

Corona gibt euch genug gute Gründe, eine Versammlung in kleinerem Rahmen und/oder digital abzuhalten. Grundsätzlich ist es toll und schön, wenn alle Mitglieder und Eltern persönlich daran teilnehmen können, es ist aber kein Muss. Ihr könnt eine satzungskonforme Versammlung auch mit der Mindestanzahl an Stimmberechtigten abhalten, sodass ihr beschlussfähig seid. Alternativ könnt ihr auch einen Link zur Versammlung ins Netz stellen wenn ihr einer größeren Anzahl von Menschen die Teilnahme ermöglichen wollt – Wichtig dabei ist die Möglichkeit zum Ausschluss der Öffentlichkeit.

Hier findet ihr auch noch einmal die FAQs der AG Satzungsfragen der Bundesebene. Da steht z.B. auch unter Punkt 4:

„Das neue Gesetz ermöglicht nun, dass ein Vorstandsmitglied auch nach Ablauf ihrer oder seiner Amtszeit bis zu ihrer oder seiner Abberufung oder bis zur Bestellung einer Nachfolge im Amt bleiben kann (Artikel 2 § 5 Absatz 2). Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich auch, dass es das Weiterführen eines Vorstandsamtes vor allem für den Fall vorsieht, dass der Verband ansonsten nicht handlungsfähig ist.“

Gute Infos zu Versammlungen während der Pandemie gibt’s auch von der DPSG Rottenburg-Stuttgart: https://dpsg.info/versammlungen-in-der-pandemiezeit/​.

Digitale Wahlen und Abstimmungen

Es gibt kaum eine digitale Wahl, die zu 100% geheim ist. Krasse IT-Cracks mit dem Willen dazu, werden einen Weg finden, Log-Dateien, Server und IPs auszulesen. ​

Es wäre aber genauso möglich, eine Präsenzwahl zu manipulieren bzw. zu sehen, wer wie abgestimmt hat. In den meisten Fällen wäre dies wahrscheinlich sogar einfacher, als bei digitalen Wahlen. ​

Laut DPSG-Bundesamt sind alle Tools für geheime Wahlen satzungskonform, die euch anonym abstimmen lassen. Aufwand und Ertrag müssen hier einfach noch in einem sinnvollen Verhältnis für euch stehen. Es steht aber jedem Stamm frei, auch einen drei- bis vierstelligen Betrag bei z.B. digiv.de auszugeben und sich dort die Versammlung hosten zu lassen: https://digiv.de/tools/

​Neben den Tools für Wahlen, die euch von der DPSG RoSt vorgestellt werden, können wir euch auch aber auch vom Büro aus dabei unterstützen über limesurvey eine geheime Wahl durchzuführen. Wir haben limesurvey auch für die geheimen Wahlen an der Diözseanversammlung genutzt und auch bereits in anderen Stämmen Versammlungen mit limesurvey bei der Wahl unterstützt. Meldet euch einfach im Büro.

Ansonsten würden wir euch auch VotesUP für die Durchführung einer digitalen Versammlung empfehlen. Allerdings hatten wir nicht die Möglichkeit es mit einer größeren Gruppe zu testen.

Digitale Stammesversammlung für Kinder

Wenn man die Stufen jeweils, wie auch bei einer normalen Stammesversammlung, vorher miteinbezieht und alles erklärt, dann sollten auch jüngere Kinder kein Problem haben, einer digitalen Versammlung zu folgen. Viele Ideen zur Mitbestimmung bei Stammesversammlungen findet ihr in der Arbeitshilfe zur Mitbestimmung vom DPSG-Bundesamt. Ihr könnt davon bestimmt einiges auch im digitalen Raum umsetzen.

Erklärvideo

Wir haben euch auch schon mal ein kurzes Erklärvideo zur Stammesversammlung für Kinder hochgeladen. Ihr müsstet das auch nicht unbedingt am Stück präsentieren, sondern könntet dann auch immer vor den relevanten Tagesordnungspunkten die passenden Ausschnitte davon zeigen.

Bei digitalen Versammlungen möchten wir euch eindringlich empfehlen, die Eltern oder älteren Geschwister mit ins Boot zu holen, sodass keines der jüngeren Kinder alleine vor dem Bildschirm sitzt. Es wäre auch bei einer digitalen Teilnahme nötig, das Einverständnis der Eltern einzuholen.

Regeln

Die Regeln für die Kinder können so ähnlich sein, wie bei Jota/Joti:

Als Pfadfinder*in

  • informiere ich eine*n Erziehungsberechtigte*n über meine Teilnahme an der digitalen Versammlung.
  • behalte ich meine Passwörter und persönlichen Zugänge für mich.
  • verschicke ich keine Bilder oder Videos von mir oder anderen ohne Erlaubnis.
  • halte ich mich an das Pfadfindergesetz.

Denkt auch bei digitalen Gruppenstunden daran, dass das Internet für ungeübte und junge Nutzer*innen Gefahren birgt. Überlegt euch bitte Maßnahmen, wie eure Grüpplinge geschützt sind und sich wohl fühlen können und behaltet bitte den Datenschutz im Blick.


Wir unterstützen euch gerne bei der Umsetzung:) Schreibt einfach an mail at dpsg-augsburg.de