Jugendarbeit eingeschränkt möglich

Am vergangenen Samstag (13.03.) hat der Bayerische Jugendring (BJR) die aktuellen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die Jugendarbeit zusammengefasst und ausgelegt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass außerschulische Bildungsangebote, die § 20 Abs. 2 der 12. BayIfSMV unterliegen, dazu zählen auch Pfadfinder-Gruppenstunden, ab dem 15. März 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 in Präsenzform wieder stattfinden können, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist.

Ihr müsst also zunächst prüfen, ob die 7-Tage-Inzidenz bei euch im Landkreis/Stadt unter 100 liegt und somit die Voraussetzung für außerschulische Bildungsangebote in Präsenz überhaupt vorliegt.

Es besteht Maskenpflicht bei Präsenzveranstaltungen in allen Räumen, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Muster dazu findet ihr auf unserer Homepage.

Wichtig:

Absprachen mit der Pfarrei treffen, ob, wie und wann die Räume genutzt werden dürfen (Hygienekonzept des Trägers). Bitte gebt uns Bescheid, wenn ihr Probleme bei der Kommunikation / oder der Zugänglichkeit zu Gruppenräumen in der Pfarrei habt.

Bitte beachtet die Empfehlungen des BJR:

  • AHA-Regeln einhalten
  • Gruppenstunden am besten draußen abhalten
  • Wo möglich auf negative Ergebnisse von Schnelltests aus der Schule zurückgreifen
  • Keine Kontaktspiele
  • Kein gemeinsames Musizieren und kein Kontaktsport
  • Kontakte dokumentieren und 14 Tage aufbewahren

Wenn ihr Fragen dazu habt, wendet euch gerne an uns im Büro????.