Antragsrecht in der DPSG
Was ist das Antragsrecht?
Jedes Mitglied hat in seiner Stammesversammlung das Recht, einen Antrag zu stellen. Und jede Versammlung hat das Recht, eigene Anträge auf allen höheren Ebenen zu stellen – nicht nur auf der nächsten.
Wer darf wo Anträge stellen:
- Jedes Mitglied → eigene Stammesversammlung
- Jede Stammesversammlung → Bezirks-, Diözesan- und Bundesversammlung
- Jede Bezirksversammlung → Diözesan- und Bundesversammlung
- Jede Diözesanversammlung → Bundesversammlung
Auch eure Vorstände sind automatisch stimmberechtigt in der jeweils nächsthöheren Versammlung. Dieses Recht gibt es schon lange – seit der 78. Bundesversammlung ist der Weg dorthin deutlich direkter als früher.
Neu seit 2025: Der Stufengipfel, beschlossen von der 93. Bundesversammlung – hier bringen Kinder und Jugendliche einer Altersstufe ihre Ideen direkt in den zuständigen Diözesanstufenarbeitskreis ein, ganz ohne Antrag.

[Video: Erklärvideo Antragsrecht]