Neue Verordnung zur Jugendarbeit während des Teil-Lockdowns

Leider sind nach der neuen 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung alle Angebote der außerschulischen Bildung und damit auch der Jugendarbeit ab dem 1. Dezember 2020 in Präsenz untersagt.

Mehr Infos findet ihr auf auf der Seite des Bayerischen Jugendrings (BJR). Die vollständige Verordnung könnt ihr hier nachlesen.

Falls ihr noch Ideen sucht, um eine digitale Aktion für euren Stamm zu organisieren, dann schaut doch auf Scouting never stops oder durchforstet die Links, die wir in diesem Beitrag für euch gesammelt haben.