Gruppenstunden und Corona

Liebe Vorstände und liebe Leiterinnen und Leiter in der DPSG Augsburg,

wie angekündigt, möchten wir euch in Bezug auf die Lockerungen durch die Landesregierung Infos weitergeben, die für eure Stammesarbeit relevant sind.
Wir möchten hier insbesondere auf die Gruppenstunden eingehen.

Gruppenstunden und Corona
Gruppenstunden sind wieder erlaubt. Voraussetzung dafür, wie auch für jede private Zusammenkunft, sind die Einhaltung der Hygieneregeln. Für das Abhalten von Gruppenstunden, wie für alle anderen Aktionen, die ihr als Pfadfinder*innen durchführen möchtet, braucht ihr ein Hygienekonzept. Dieses müsst ihr schriftlich festhalten.
Bitte orientiert euch für das Hygienekonzept an den Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings (BJR).
Wir haben euch ein Muster angehängt, welches auf dem Muster vom Bayerischen Sportverband basiert.
Außerdem findet ihr hier noch Vorlagen zum Ausdrucken von Hinweisschildern.


Wir tragen die wichtigsten Regeln für Gruppenstunden noch einmal zusammen:
Das Hygienekonzept sollen alle Beteiligten (Grüpplinge, Leitungskräfte, Sorgeberechtige) kennen, verstehen und einhalten.
Für die Einhaltung des Hygienekonzepts ist das zuständige Leitungsteam zuständig bzw. der Vorstand.

  • Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere aufzeigen oder in den letzten 14 Tagen bei sich festgestellt haben, wie z.B.: Fieber bzw. erhöhte Temperatur (ab 38°C), Erkältungssymptome, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl oder Muskelschmerzen, dürfen nicht teilnehmen.
  • Gruppenstunden möglichst in größeren Räumen oder draußen abhalten, wo ein größerer Abstand möglich ist. Falls ihr Gruppenstunden in eurem Gruppenraum abhalten möchtet, dann berechnet bitte, wie viele Personen maximal in diesen Raum passen, wenn ihr mindestens 1,5m Abstand haltet: Einen ersten Eindruck für die maximale Personenzahl könnte diese Berechnung sein: Gesamtquadratmeter der Einrichtung geteilt durch 3 Quadratmeter pro Person.
  • Verzichtet auf Methoden und Spiele mit Körperkontakt.
  • Regelmäßig Lüften (mindestens 10 Minuten pro volle Stunde), falls ihr euch nicht im Freien aufhaltet.
  • Verpflichtung, innerhalb von Räumen eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung (Community-Masken bzw. Alltagsmasken) zu verwenden. Außerhalb von Räumen muss eine Bedeckung getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
  • Die Möglichkeit zum Hände waschen mit Flüssigseife und Papierhandtücher ist bereit zu stellen und die Teilnehmer*innen sind durch Aushänge auf die regelmäßige Handhygiene hinzuweisen.
  • Regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung, ggf. Desinfektion aller häufig berührten Flächen (Türklinken und -griffe, Handläufe, Armaturen, etc.).
  • Türklinken, Arbeitstische und nicht verbrauchte, wiederverwendbare Arbeitsmaterialien/Gegenstände sind nach dem Gebrauch zu desinfizieren.
  • Es sind geeignete Regeln für die Benutzung der Sanitäranlagen zu entwickeln, die gewährleisten, dass die sanitären Anlagen nur einzeln aufgesucht und diese nach der Veranstaltung gereinigt und desinfiziert werden.
  • Kein Austausch von Arbeitsmaterialien und das Berühren derselben Gegenstände möglichst vermeiden.
  • Husten-Etikette und Nies-Etikette sicherstellen.
  • Kleine, im besten Fall gleichbleibende, Gruppen bis maximal 20 Personen.
  • Abstandsregelungen (1,5 m) umsetzen, evtl. getrennte Ein- und Ausgänge schaffen sowie Bodenmarkierungen anbringen.
  • Führt jeweils eine Liste, wer (Name und Vorname, Telefonnummer) sich wann getroffen hat. Bewahrt diese Liste mindestens vier Wochen auf. Eine Weitergabe der Liste an Dritte in einem anderen Zusammenhang außer der evtl. Meldepflicht ist nicht erlaubt.  Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Schädigung geschützt sind. Im Falle einer Infektion habt ihr Meldepflicht und müsst die Liste dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Nach Ablauf von 6 Wochen sollte die Liste gemäß Datenschutzverordnung vernichtet werden.
  • Bei Bewegungs- oder Sportspielen sind 10 Quadratmeter pro Person vorzusehen. Weitere Auflagen könnt ihr auf der Seite des Bayerischen Landes-Sportverband e.V. nachlesen.

Informiert euch, ob eure Pfarrgemeinde ein eigenes Hygienekonzept hat und haltet Rücksprache mit eurem Pfarrer bzw. den zuständigen Personen über die Nutzung von Räumen oder Pfarrgärten.
Sensibilisiert eure Kirchenverwaltung, Hausmeister*in, Pfarrsekretär*in dafür, dass ihr Unterstützung bei der Umsetzung braucht:
Jugendräume sind von ihrer Größe und ihrer Ausstattung her oft nicht geeignet, die aktuell notwendigen Hygienebestimmungen umzusetzen.

  • Gibt es vor Ort geeignete Orte/Räume (Pfarrsaal, Pfarrgarte etc.), an denen Jugendarbeit stattfinden kann? Diese Orte sollen für Jugendarbeit geöffnet und zur Verfügung gestellt werden.
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung eines geeigneten Hygienekonzeptes für die Jugendarbeit und -räume vor Ort (z.B. Reinigung der Räume).

Hier findet ihr die Empfehlungen des BJR noch einmal in einer gekürzten Version.

Von Zeltlagern ist weiterhin bis 31.08.2020 abzuraten. Diese sind auch laut den Bestimmungen des Bistums bis dahin nicht gestattet.

Uns ist klar, dass die Erstellung und Einhaltung aller Maßnahmen Arbeit bedeutet, nicht wirklich Spaß macht und eure Gruppenarbeit stark einschränkt. Wir sind aber auch davon überzeugt, dass sich der Aufwand lohnt und dass wir alle das Beste daraus machen werden.

Da die Gruppenstunden als Präsenzveranstaltungen jetzt auch länger ausgefallen sind, empfehlen wir euch diese, wo möglich und wo sonst nicht Standard, während der Sommerferien fortzusetzen.

Wir wünschen euch viel Spaß in euren Gruppenstunden.
Liebe Grüße und Gut Pfad!
Viola und Alex im Namen der Diözesanleitung